FAQ

Erfahren Sie mehr über Immobilienrecht.

Klare und einfache Antworten helfen Ihnen, die richtige Entscheidung zu treffen.

Welche Unterlagen werden zur Vorbereitung des Verkaufs einer Immobilie benötigt?

Wohnungen: Grundbuchauszug (Eigentumsnachweis – auch online verfügbar); Energieausweis; Grundriss der Wohnung; Staatsbürgerschaftsnachweis des Käufers (Kopie der Aufenthaltskarte, des Personalausweises oder des Reisepasses).

Häuser: Grundbuchauszug (Eigentumsnachweis – auch online verfügbar); Katasterplankopie; Energieausweis; Grundrisse; Baugenehmigung und Nutzungsbescheinigung; für Häuser, die vor 1968 erbaut wurden: „Bestätigung der Bauzeit vor 1968“; Staatsbürgerschaftsnachweis des Käufers (Kopie der Aufenthaltskarte, des Personalausweises oder des Reisepasses).

Baugrundstücke: Katasterplankopie; Grundbuchauszug (Eigentumsnachweis – auch online verfügbar) oder Flurstücksnummer und Katastergemeinde; Lageplan des Grundstücks (ausgestellt von der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung); gesicherte Zufahrtsstraße (im Besitz der Gemeinde, des Staates oder eingetragene Dienstbarkeit). Voraussetzungen für den Infrastrukturanschluss, Anschlussmöglichkeiten an Wasser- und Stromnetze sowie die städtische Abwasserentsorgung (es ist notwendig und empfehlenswert, sich bei den zuständigen Behörden über die Anschlussmöglichkeiten und -kosten zu informieren – dies hat sich bei der Kaufentscheidung als sehr wichtig erwiesen); Nachweis der Staatsangehörigkeit des Käufers (Kopie der Aufenthaltskarte, des Personalausweises oder des Reisepasses).

Baugrundstück mit Baugenehmigung: Kopie des Katasterplans; Grundbuchauszug (Eigentumsnachweis – kann auch online heruntergeladen werden) oder Katasternummer und Katastergemeinde; Voraussetzungen für den Infrastrukturanschluss, Anschlussmöglichkeiten an Wasser- und Stromnetze sowie die städtische Abwasserentsorgung (es ist notwendig und empfehlenswert, sich bei den zuständigen Behörden über die Anschlussmöglichkeiten und -kosten zu informieren – dies hat sich bei der Kaufentscheidung als sehr wichtig erwiesen); Baugenehmigung (Baugenehmigungsbescheid, Bauantragsbestätigung oder Bauantrag); Projekt; Nachweis der Staatsangehörigkeit des Käufers (Kopie der Aufenthaltskarte, des Personalausweises oder des Reisepasses).

Landwirtschaftliche Nutzfläche: Kopie des Katasterplans (ausgestellt vom Katasteramt der zuständigen Stadt oder Gemeinde); Auszug aus dem Grundbuch (Eigentumsnachweis – kann auch online heruntergeladen werden); Nutzungsbescheinigung (ausgestellt von der zuständigen Verwaltungsbehörde der Stadt oder Gemeinde); Staatsbürgerschaftsnachweis des Käufers (Kopie der Aufenthaltskarte, des Personalausweises oder des Reisepasses).

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in der Republik Kroatien?

Der Erwerber einer Immobilie ist Steuerpflichtiger der Grunderwerbsteuer. Die Grunderwerbsteuer für alle Arten von Immobilien (Grundstücke, Gebäude und deren Teile) wird einheitlich mit 3 % erhoben. Die 3 % Grunderwerbsteuer werden auf die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer berechnet.

Wer reicht eine Grundsteuererklärung ein?

Die Steuererklärung gilt mit der Zustellung der Dokumente von Notaren und Gerichten als abgeschlossen. Der Grundsteuerzahler muss bei der Meldung einer Immobilientransaktion nur dann ein Formular einreichen, wenn das Dokument nicht von einem Notar beglaubigt oder von einem Gericht oder einer öffentlichen Rechtsbehörde innerhalb seiner Zuständigkeit ausgestellt wurde.

Welche Immobilien unterliegen der Mehrwertsteuer?

Bei bestimmten Immobilientransaktionen, bei denen der Verkäufer umsatzsteuerpflichtig ist, wird die Mehrwertsteuer in Höhe von 25 % auf den erzielten Marktpreis der Immobilie erhoben. Damit eine Immobilie der Mehrwertsteuerpflicht unterliegt, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: 1. Der Verkäufer ist ein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer. 2. Es handelt sich um die Lieferung einer Immobilie: ein Gebäude oder ein Gebäudeteil (einschließlich des Grundstücks) vor dem Erstbezug, d. h. wenn die Nutzung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt, oder es handelt sich um die Lieferung von Bauland. Jede andere Immobilienlieferung eines umsatzsteuerpflichtigen Unternehmers unterliegt grundsätzlich der Grunderwerbsteuer, vorbehaltlich möglicher Ausnahmen gemäß Umsatzsteuergesetz. Eine mögliche Ausnahme ist das Wahlrecht zwischen Grunderwerbsteuer und Mehrwertsteuer. Die Option zur Berechnung der Mehrwertsteuer besteht nur in Fällen, in denen der Lieferant der Immobilie ein Steuerpflichtiger im Mehrwertsteuersystem ist, es sich nicht um eine Immobilie handelt, für die eine Mehrwertsteuerberechnungspflicht besteht, sondern um eine beliebige andere Immobilie, und der Erwerber wiederum eine Person ist, die dem Mehrwertsteuersystem unterliegt.

Was ist ein Brokervertrag?

Mit dem Vertrag über die Mediation bei Immobilientransaktionen verpflichtet sich der Mediator, für den Auftraggeber eine Person zu finden und mit ihr in Kontakt zu bringen, um einen bestimmten Rechtsvertrag über die Übertragung oder Begründung eines bestimmten Rechts an einer Immobilie auszuhandeln und abzuschließen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Mediator im Erfolgsfall eine bestimmte Vermittlungsgebühr zu zahlen.

Ein Mediationsvertrag ist kein Kaufvertrag für Immobilien.